Barrierefreiheit

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für vorvertragliche Auskünfte, Exposé-Anforderungen und den Verkauf erschlossener Baugrundstücke durch die Rote Mühle Wohnbau GmbH. Die eigentliche Vertragsbindung über ein Grundstück entsteht erst mit dem notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag (§ 311b Abs. 1 BGB i. V. m. § 17 BeurkG).

2. Ablauf des Grundstückskaufs

  1. Unverbindliche Anfrage: Sie fordern ein Exposé an oder kontaktieren uns über das Kontaktformular. Wir stellen Ihnen Lage, Grundstücksgrößen (603–1037 m²), Preise (ab 120 €/m², umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 9a UStG) und Erschließungsstand vor.
  2. Reservierung: Auf Wunsch reservieren wir Ihnen ein konkretes Grundstück für eine vereinbarte Frist. Eine Reservierung begründet keinen Kaufvertrag und keinen Zahlungsanspruch.
  3. Notartermin: Der Kaufvertrag wird ausschließlich durch einen Notar beurkundet. Den Notar wählen Sie als Käufer; wir akzeptieren jeden im Land Brandenburg zugelassenen Notar. Die Notarkosten trägt nach üblicher Praxis der Käufer.
  4. Eigentumsübergang: Mit Zahlung des Kaufpreises auf das im Notarvertrag genannte Konto und nach grundbuchamtlicher Eintragung gehen Eigentum und Besitz auf Sie über.

3. Kein Widerrufsrecht bei Grundstückskaufverträgen

Verträge über die Veräußerung von Grundstücken sind nach § 312 Abs. 2 Nr. 8 BGB vom Verbraucher-Widerrufsrecht ausgenommen. Mit der notariellen Beurkundung wird der Kaufvertrag verbindlich. Wir bitten Sie deshalb, vor dem Notartermin alle Unterlagen in Ruhe zu prüfen und Rückfragen frühzeitig zu klären.

4. Preise und Nebenkosten

Die genannten Kaufpreise sind als Endpreise je Quadratmeter ausgewiesen und gemäß § 4 Nr. 9a UStG umsatzsteuerfrei. Zusätzlich zum Grundstückspreis fallen üblicherweise an:

  • Grunderwerbsteuer Brandenburg: 6,5 % des Kaufpreises
  • Notar- und Grundbuchkosten: ca. 1,5–2 % des Kaufpreises
  • ggf. Maklergebühren: nicht bei direktem Kauf bei uns
  • Bauherrenseitige Anschlusskosten (Hausanschluss, Vermessung, Baugenehmigung)

Die Nebenkosten sind Richtwerte; verbindliche Angaben erhalten Sie vom Notar bzw. der zuständigen Behörde.

5. Erschließung und Übergabezustand

Die Grundstücke werden voll erschlossen verkauft (Strom, Wasser, Abwasser, Glasfaser). Die elektroseitige Erschließung ist für Wärmepumpen ausgelegt. Wallbox-Vorrüstung für E-Fahrzeuge und Vorbereitung für PV-Anlagen sind Standard. Der Übergabezustand wird im notariellen Kaufvertrag verbindlich beschrieben.

6. Datenschutz und Streitbeilegung

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

7. Vollständige AGB auf Anfrage

Eine PDF-Fassung dieser Geschäftsbedingungen sowie der notariellen Vertragsentwürfe stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung: koehring-rmw@outlook.com

Stand: 18.05.2026 — Vor Verwendung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.